Steuernews
Lesen Sie unsere aktuellen Steuer-News
COVID-19-Förderungen – Einschränkung der Dividenden- und Gewinnauszahlungspolitik
Einzelne Richtlinien für COVID-Hilfsmaßnahmen enthalten die Bestimmung, dass in einem
gewissen Zeitraum nur eine maßvolle Gewinnausschüttung erfolgen darf. Die COFAG hat sich
nun vor kurzem zu diversen Fragen der maßvollen Dividendenpolitik geäußert. Dazu wurden
Möglichkeiten der Sanierung von unzulässigen Ausschüttungen kommuniziert.
Reiseleistungen: Margenbesteuerung neu ab 1.1.2022
Mit 01.01.2022 gilt die Margenbesteuerung nicht nur für Reiseleistungen an Private, sondern auch
an Unternehmer. Zudem ist die pauschale Ermittlung der Margenbesteuerung pro
Voranmeldungszeitraum nicht mehr möglich.
Kann man seiner GmbH etwas schenken?
Eine steuerneutrale Übertragung von Wirtschaftsgütern auf die GmbH ist nur unter den
Voraussetzungen einer Umgründung möglich. Eine „Schenkung“ an die eigene GmbH kann
hingegen zu massiven Steuerlasten führen.
Abzugsverbot von Werbungskosten für Einkünfte aus Kapitalvermögen
In einer aktuellen Entscheidung beantwortete der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) die Frage, ob
bei Ausübung der Regelbesteuerungsoption auch Werbungskosten abgezogen werden können.
Abriss eines gekauften Gebäudes
Wenn ein Unternehmer oder Vermieter eine Liegenschaft erwirbt, auf der bereits ein Gebäude
steht, so stellt sich oftmals die Frage, ob Abbruchkosten und der Wert des Gebäudes sofort als
Aufwand abgeschrieben werden können oder aktiviert werden müssen.
Umsatzsteuerliche Änderungen bei Werklieferungen in Deutschland
Im Falle der Montagelieferung von ausschließlich eigenen Gegenständen ist eine Umsatzsteuer-
Registrierung des Lieferanten in Deutschland erforderlich.
Anbringen an ehemalige Finanzämter nur mehr bis 31.12.2021
Bis zum 31.12.2021 gibt es hinsichtlich Anbringen noch eine Übergangsbestimmung, dank der
Anbringen als wirksam eingebracht gelten, auch wenn sie noch an die ehemaligen Finanzämter
adressiert sind.
Straffreiheit bei fehlerhaften COVID-19-Förderanträgen
Wenn ein Unternehmer bei der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG)
einen Zuschuss erhalten hat, ihm dieser jedoch nicht oder nicht in voller Höhe zusteht (weil er
etwa nicht antragsberechtigt war oder eine Korrektur hinsichtlich der Höhe des erhaltenen
Zuschusses notwendig ist), besteht die Möglichkeit, den Zuschuss gänzlich oder teilweise
zurückzuzahlen.
Mag. Altenburger SteuerberatungsGmbH | Milchgasse 16, 2471 Pachfurth
Tel.: 02164/420 56 | Fax.: 02164/420 56-30 | office@steuer-hotline.at