Steuernews

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Parifizierung eines Gebäudes kann zu Liebhaberei führen

Parifizierung eines Gebäudes kann zu Liebhaberei führen

Tätigkeiten, die auf Dauer kein positives wirtschaftliches Gesamtergebnis erbringen, fallen
abgabenrechtlich unter den Begriff der „Liebhaberei“ und sind steuerlich unbeachtlich. Daraus
resultierende Verluste können steuerlich nicht verwertet werden, und (Zufalls)Gewinne sind
nicht steuerpflichtig.

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Selbstanzeige vor Ankündigung einer Prüfung

Selbstanzeige vor Ankündigung einer Prüfung

Sollte für die Vergangenheit aus steuerlicher Sicht ein Korrekturbedarf bestehen, sollte eine
dafür notwendige Selbstanzeige so rasch wie möglich, jedenfalls aber vor Ankündigung einer
Prüfung durch das Finanzamt erstattet werden, um die Festsetzung einer zusätzlichen
Abgabenerhöhung zu vermeiden.

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Neustartbonus

Neustartbonus

Die Gestaltung des Neustartbonus wurde am 16.6.2020 vom AMS Verwaltungsbeirat beschlossen.

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Steuerliche Behandlung von Antiquitäten

Steuerliche Behandlung von Antiquitäten

Damit Antiquitäten als Ausgaben erfasst werden können, ist eine Angemessenheitsprüfung
vorgesehen. Diese kann aber unterbleiben, wenn die Antiquitäten unmittelbar der
Betriebsausführung dienen.

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