Steuernews
Lesen Sie unsere aktuellen Steuer-News
Parifizierung eines Gebäudes kann zu Liebhaberei führen
Tätigkeiten, die auf Dauer kein positives wirtschaftliches Gesamtergebnis erbringen, fallen
abgabenrechtlich unter den Begriff der „Liebhaberei“ und sind steuerlich unbeachtlich. Daraus
resultierende Verluste können steuerlich nicht verwertet werden, und (Zufalls)Gewinne sind
nicht steuerpflichtig.
Selbstanzeige vor Ankündigung einer Prüfung
Sollte für die Vergangenheit aus steuerlicher Sicht ein Korrekturbedarf bestehen, sollte eine
dafür notwendige Selbstanzeige so rasch wie möglich, jedenfalls aber vor Ankündigung einer
Prüfung durch das Finanzamt erstattet werden, um die Festsetzung einer zusätzlichen
Abgabenerhöhung zu vermeiden.
Änderungen in der Land- und Forstwirtschaft aufgrund des Konjunkturstärkungsgesetzes
Mit dem am 24.7.2020 verlautbarten Konjunkturstärkungsgesetz werden umfangreiche
Entlastungsmaßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft eingeführt, die teils bereits
rückwirkend
mit 1.1.2020 in Kraft getreten sind.
Neustartbonus
Die Gestaltung des Neustartbonus wurde am 16.6.2020 vom AMS Verwaltungsbeirat beschlossen.
Betriebliche Sommerfeste – steuerlich abzugsfähig?
Für betriebliche Sommerfeste können Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von
Geschäftsfreunden unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden
Vermietung von Wohnungen auf Onlineplattformen als Gastgewerbe?
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied neuerlich, ob die Vermietung einer Wohnung über
eine Onlineplattform eine Raummiete oder eine Beherbergung im Sinne des Gewerberechts
darstellt.
Steuerliche Behandlung von Antiquitäten
Damit Antiquitäten als Ausgaben erfasst werden können, ist eine Angemessenheitsprüfung
vorgesehen. Diese kann aber unterbleiben, wenn die Antiquitäten unmittelbar der
Betriebsausführung dienen.
NoVA bei inländischer Verwendung eines im Ausland zugelassenen PKWs
Auch die Verwendung von im Ausland zugelassenen PKW in Österreich kann zu einer NoVA-Pflicht
führen.
Mag. Altenburger SteuerberatungsGmbH | Milchgasse 16, 2471 Pachfurth
Tel.: 02164/420 56 | Fax.: 02164/420 56-30 | office@steuer-hotline.at







