Steuernews
Lesen Sie unsere aktuellen Steuer-News
Wiedereinführung des Investitionsfreibetrages
Der Investitionsfreibetrag von 10% bzw. 15% ist erstmalig auf nach dem 31.12.2022
angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter anzuwenden.
Neues Arbeitsplatzpauschale
Ab der Veranlagung 2022 können Selbständige pauschale Aufwendungen für die betriebliche
Nutzung der Wohnung geltend machen, etwa für Miete, Strom oder Heizung.
Kurzfristige Geschäftsraum-Vermietung
Kurzfristige Vermietungen sind seit 1.1.2017 unter bestimmten Voraussetzungen
umsatzsteuerpflichtig. Allerdings gibt es hier Ausnahmen, die zu komplizierten
Vorsteuerberichtigungen führen können.
Wer muss INTRASTAT-Meldungen abgeben?
Gegenstand von Meldungen zur Außenhandelsstatistik Österreichs (INTRASTAT) ist der
grenzüberschreitende Warenverkehr innerhalb der EU. Wenn Unternehmer Waren innerhalb der
EU kaufen und verkaufen, müssen sie unter Umständen eine INTRASTAT-Meldung abgeben.
Bescheide in der DataBox auch ohne E-Mail-Verständigung wirksam
Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes (BFG) ist für die wirksame Zustellung eines Bescheids
alleine der Zeitpunkt entscheidend, in dem dieser in der DataBox von FinanzOnline einlangt.
Selbstbedienungsläden und Containershops
Der Lebensmittelhandel hat sich auch wegen der COVID-19 Pandemie geändert. Bei solchen
Nahversorgungskonzepten stellt sich die steuerrechtliche Frage der Abgrenzung von land- und
forstwirtschaftlichen Betrieben zu Gewerbe- bzw. Handelsbetrieben.
Was ist bei Einkünften im Ausland zu beachten?
Sollten Sie etwa eine Wohnung im Ausland besitzen und vermieten, können sich Einkünfte
daraus auch auf die Steuerbelastung in Österreich auswirken. Denn wer seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, ist grundsätzlich mit seinem gesamten Einkommen,
gleichgültig wo es erzielt wird, in Österreich steuerpflichtig.
Neuerungen in der Lohnverrechnung
Für 2022 gibt es in der Lohnverrechnung Änderungen aufgrund von COVID-Maßnahmen und der
ökosozialen Steuerreform 2022 zu beachten.
Mag. Altenburger SteuerberatungsGmbH | Milchgasse 16, 2471 Pachfurth
Tel.: 02164/420 56 | Fax.: 02164/420 56-30 | office@steuer-hotline.at