Steuernews
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Hauptwohnsitzbefreiung bei mehreren Wohnsitzen
Das Bundesfinanzgericht urteilte, dass der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz ist, zu dem die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen, wenn ein Steuerpflichtiger im zu beurteilenden Zeitraum mehr als einen Wohnsitz hat.
Versicherungsentschädigung für Brandschäden am Betriebsgebäude
Eine Versicherungsentschädigung für die durch den Brand eingetretene Entwertung des
Grundstücks unterliegt dem besonderen Steuersatz für Immobilienveräußerungen.
Lohnsteuerliche Behandlung des Firmenparkplatzes
Am 1.3.2022 wurden in jedem Bezirk von Wien flächendeckende Kurzparkzonen und das
Parkpickerl für die jeweiligen Bezirks-Bewohner eingeführt. Aufgrund dieser neuen
Parkraumbewirtschaftung kann aus lohnsteuerlicher Sicht der Ansatz eines Sachbezugs
notwendig werden, wenn ein Dienstnehmer einen Firmenparkplatz zur Verfügung gestellt
bekommt.
Vorsätzliche Abgabenhinterziehung bei ausländischen Kapitaleinkünften
Wurden Abgaben vorsätzlich nicht abgeführt, kommt nicht die allgemeine Verjährungsfrist zur
Anwendung, sondern eine verlängerte von 10 Jahren. Die Abgabenbehörde kann in solchen Fällen
auch Abgaben für weiter zurückliegende Jahre festsetzen.
Befreiung von der ImmoESt beim Grundstückstausch
Der Verwaltungsgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Bedingungen ein
Grundstückstausch nicht der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) unterliegt.
Abzugsfähigkeit von Spenden
Wegen des Krieges in der Ukraine wollen viele die dortige Not durch eine Spende lindern. Dabei
gilt es zu beachten, dass nur Spenden an bestimmte Einrichtungen steuerlich abgesetzt werden
können.
Leistungsort bei Online-Seminaren und Online-Veranstaltungen
Seit 1.1.2022 ist bei Web-Seminaren der Leistungsort jener, an dem der
Dienstleistungsempfänger ansässig ist oder seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Reverse Charge bei der Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten
Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichthofs (EuGH) gelten ausländische
Unternehmer, die ein im Inland gelegenes Grundstück besitzen und steuerpflichtig vermieten,
nur dann als inländische Unternehmer, wenn sie im Inland bzw. bei der Immobilie über eigenes
Personal für die Leistungserbringung im Zusammenhang mit der Vermietung verfügen, das zu
autonomem Handeln befähigt.
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