Steuernews
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Neue Meldeverpflichtung bei Steuerrückerstattung durch Ausländer
Mit 1.1.2019 wurde das Verfahrens zur Rückerstattung österreichischer Lohn-, Kapitalertrag- und sonstiger Abzugsteuern geändert. Ausländische Vergütungsempfänger haben nun vor Stellung eines Rückerstattungsantrags eine elektronische Voranmeldung durchzuführen.
Steuerliche Begünstigung für Vereine bewahren
Wenn der Verlust der steuerlichen Begünstigungen für den gesamten Verein droht, kann eine Einbringung des begünstigungsschädlichen Geschäftsbetriebes in eine körperschaftsteuerpflichtige Tochter-GmbH helfen.
Spendenabzug im betrieblichen und privaten Bereich
Spenden an bestimmte Einrichtungen sind betraglich begrenzt als Betriebsausgaben (wenn aus dem Betriebsvermögen geleistet) oder als Sonderausgaben (wenn aus dem Privatvermögen geleistet) abzugsfähig.
Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-Mitgliedstaaten bis 30.09.2019
Ein Antrag auf Vorsteuererstattung in einem anderen EU-Mitgliedstaat ist möglich, sobald österreichische Unternehmer im Ausland Lieferungen oder sonstige Leistungen beziehen und in den ausgestellten Rechnungen ausländische Vorsteuer ausgewiesen ist.
Vermietung von Liegenschaften an den Gesellschafter einer GmbH
Die Kriterien zur Beurteilung des Vorliegens einer verdeckten Gewinnausschüttung wurden von der Finanzverwaltung infolge der jüngsten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) überarbeitet.
Neuerungen bei der GmbH-Gründung
Die Gründung einer GmbH ist ein mehrstufiger und zeitaufwändiger Akt. Seit dem 1.1.2019 besteht für den Unternehmer im Rahmen des Gründungsprozesses insoweit eine Erleichterung, als es nicht mehr zwingend notwendig ist, dass die Gründer bzw. Gesellschafter persönlich vor dem Notar erscheinen.
Elektronische Zustellung bei Wohnsitzwechsel
Mit dem Einlangen in der Databox, dem elektronischen Briefkasten abrufbar über FinanzOnline, ist ein Schriftstück der Finanzverwaltung in den elektronischen Verfügungsbereich des Unternehmers gelangt.
Abgabenhinterziehung: Wer mitmacht oder mithilft, kann bestraft werden!
Ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts (BFG) zeigt: Wer einen Täter dabei unterstützt, dazu bestimmt oder daran mitwirkt, eine Abgabenhinterziehung zu begehen, wird selbst zum Täter und kann auch entsprechend bestraft werden.
Mag. Altenburger SteuerberatungsGmbH | Milchgasse 16, 2471 Pachfurth
Tel.: 02164/420 56 | Fax.: 02164/420 56-30 | office@steuer-hotline.at







